Allgemeine Geschäftsbedingungen von R.E.H. WEST für Vermittlungsleistungen
und Online-Plattformen

  1. Geltungsbereich
    1.) Die R.E.H. WEST, Inhaber Claus Nußbaumer mit Sitz in 7222 Rohrbach bei Mattersburg, Österreich, in der Folge kurz R.E.H. WEST genannt, betreibt das Gewerbe der „privaten Arbeitsvermittlung“ und erbringt für ihre Kunden Vermittlungsleistungen.
    2.) R.E.H. WEST betreibt seine Vermittlungstätigkeit durch die ihm zur
    Verfügung stehenden Mittel sowie durch Schaltung von Stellenanzeigen bzw. von Inseraten in allgemeinen Medien oder durch die von R.E.H. WEST betriebene Onlineplattform. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.
    3.) R.E.H. WEST Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die mit
    R.E.H. WEST einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, bzw. sich auf der Online Plattform von R.E.H. WEST registrieren.
    4.) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte ergibt sich jeweils aus den abgeschlossenen Verträgen.
  2. Zustandekommen des Auftrages
    Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und R.E.H. WEST kommt
    zustande, sobald der Kunde R.E.H. WEST zu Vermittlungsleistungen beauftragt und R.E.H. WEST eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, bzw. wenn seitens des Kunden eine Registrierung an der Online-Plattform von R.E.H. WEST erfolgt, oder wenn ein Kunde einen Anzeigenauftrag erteilt und dieser von R.E.H. WEST
    schriftlich bestätigt wird. Wenn R.E.H. WEST eine oder mehrere geeignete
    Personen, Unternehmen oder Aufträge benennt, kommt der
    Vermittlungsauftrag ebenso zustande. R.E.H. WEST behält sich vor,
    Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Registrierung und Profil, Datenverarbeitung
    1.) Die Registrierung ist gratis und ermöglicht die kostenlose Nutzung von Zusatzfunktionen auf den Onlineplattform von R.E.H. WEST. Ein Anspruch auf Registrierung und Profilerstellung besteht nicht.

2.) Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der E-Mail-Adresse des Bewerbers und Registrierungsbestätigung durch R.E.H. WEST auf unbestimmte Zeit.
3.) Der Bewerber ist zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet. Das
Passwort kann jederzeit vom Bewerber geändert werden.
4.) Nach erfolgter Registrierung kann vom Bewerber ein Profil eingerichtet
werden, wobei die Entscheidung, welche Daten in das Profil eingetragen und
auch zur Offenlegung gegenüber Jobanbietern freigegeben werden, allein
beim Bewerber liegt (ausgenommen Pflichtfelder).
5.) R.E.H. WEST hat jederzeit, aber insbesondere
bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung
beim mutmaßlichen oder erkennbaren Missbrauch der Website
bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung
eingegeben werden bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website und bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die AGB das Recht, die Inhalte des Bewerbers aus der Website herauszunehmen.
Der Bewerber ist berechtigt, jederzeit sein Profil zu deaktivieren, seine
Registrierung zurückzunehmen und seinen Account zu löschen. In diesem Fall hat R.E.H. WEST alle Daten des Bewerbers unverzüglich zu löschen.
Verarbeitung und Speicherung von Daten: R.E.H. WEST verarbeitet und speichert personenbezogene und sonstige Informationen, die der Bewerber R.E.H. WEST l zur Verfügung stellt. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1.) Für alle sich nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen
    abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das
    sachlich zuständige Gericht des Landeshauptstadt Klagenfurt zuständig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines
    gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. R.E.H. WEST ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht

anzurufen. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des
vereinheitlichten UN-Kaufrechtes werden ausdrücklich ausgeschlossen.
2.) Sollte einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich
bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen
Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

  1. Geheimhaltungsverpflichtung
    1.) Die Kunden verpflichten sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung aufrecht.
    2.) Die Verwendung von Kontaktdaten darf vom Kunden ausschließlich zum Zwecke der Besetzung einer vakanten Stelle bzw. Vermittlung eines
    entsprechenden Werkvertrages erfolgen.
    3.) Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller
    datenschutzrechtlichen und personenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird mit R.E.H. WEST schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmers in R.E.H. WEST geltend gemacht werden.
  2. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
    1.) R.E.H. WEST gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen
    Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber
    gewünschten Informationen bzw. der Stellenausschreibung oder
    Auftragsvermittlung.
    2.) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht
    möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der
    Darstellung der gewünschten Informationen liegen nicht vor, wenn dies zur
    Verwendung nicht geeigneter Software und Hardware verursacht werden.
    3.) R.E.H. WEST haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des
    entgangenen Gewinns durch R.E.H. WEST wird in jedem Fall ausgeschlossen.
    4.) Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten an der
    Online-Plattform werden von R.E.H. WEST wenn möglich so vorgenommen, dass
    Nutzungsbeeinträchtigung nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten
    werden.

5.) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw.
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  1. Provisionsanspruch, Zahlung Verzug
    1.) Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeit R.E.H. WEST zu einem
    Vertragsschluss (egal in welcher Form auch immer), erwächst R.E.H. WEST ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kunde bzw. Arbeitnehmer in einer anderen als der von R.E.H. WEST vorgeschlagenen Position angestellt wird.
    2.) Der Provisionsanspruch erwächst sobald die Stelle besetzt ist.
    3.) Die Provision bzw. das Entgelt von R.E.H. WEST wird fällig mit Abschluss des
    Vertrages (egal in welcher Form auch immer) zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem Arbeitnehmer. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gem. § 352 UGB zu verzinsen. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Auftraggeber bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von pauschal € 50,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. R.E.H. WEST behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.
    6.) Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig restgestellten
    Gegenansprüchen ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
    7.)Schriftform
    Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer
    Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen für diese
    Erfordernisse. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. sind
    ungültig, sofern diese nicht schriftlich bestätigt sind.