Allgemeine Geschäftsbedingungen der R.E.H. WEST e.U.

1.Geltungsbereich

  1. Die R.E.H. WEST e.U. Personalvermittlung, Inhaberin Dipl.BW Bianca Nußbaumer, mit Sitz in 7222 Rohrbach bei Mattersburg, Österreich, in der Folge kurz R.E.H. WEST genannt, betreibt das Gewerbe der „Arbeitsvermittlung“ und erbringt für ihre Kunden ausschließlich Personal-Vermittlungsleistungen.
  2. R.E.H. WEST betreibt ihre Vermittlungstätigkeit durch die ihr zur Verfügung stehenden Mittel sowie durch Schaltung von Stellenanzeigen bzw. von Inseraten in allgemeinen Medien oder durch die von R.E.H. WEST betriebene Onlineplattform. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.
  3. R.E.H. WEST Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die mit R.E.H. WEST einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, bzw. sich auf der Online-Plattform von R.E.H. WEST registrieren.
  4. Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte ergibt sich jeweils aus den abgeschlossenen Aufträgen.

2. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und R.E.H. WEST kommt zustande, sobald der Kunde R.E.H. WEST zu Vermittlungsleistungen beauftragt und R.E.H. WEST eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, bzw. wenn seitens des Kunden eine Registrierung an der Online-Plattform von R.E.H. WEST erfolgt, oder wenn ein Kunde einen Anzeigenauftrag erteilt und dieser von REH-WEST schriftlich bestätigt wird. Wenn R.E.H. WEST eine oder mehrere geeignete Personen, Unternehmen oder Aufträge benennt, kommt der Vermittlungsauftrag ebenso zustande. R.E.H. WEST behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Registrierung und Profil, Datenverarbeitung

  1. Die Registrierung ist gratis und ermöglicht die kostenlose Nutzung von Zusatzfunktionen auf der Online-Plattform von R.E.H. WEST. Ein Anspruch auf Registrierung und Profilerstellung besteht nicht
  2. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der E-Mail-Adresse des Bewerbers und die Registrierungsbestätigung durch R.E.H. WEST auf unbestimmte Zeit.
  3. Die Bewerber sind zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet. Das Passwort kann jederzeit von den Bewerbern geändert werden.
  4. Nach erfolgter Registrierung kann vom Bewerber ein Profil eingerichtet werden, wobei die Entscheidung, welche Daten in das Profil eingetragen und auch zur Offenlegung gegenüber Jobanbietern freigegeben werden, allein beim Bewerber liegt (ausgenommen Pflichtfelder).
  5. R.E.H. WEST hat jederzeit, aber insbesondere bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung beim mutmaßlichen oder erkennbaren Missbrauch der Website bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung eingegeben werden bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website und bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die AGB das Recht, die Inhalte des Bewerbers aus der Website herauszunehmen.Der Bewerber ist berechtigt, jederzeit sein Profil zu deaktivieren, seine Registrierung zurückzunehmen und seinen Account zu löschen. In diesem Fall hat R.E.H. WEST alle Daten des Bewerbers unverzüglich zu löschen. Verarbeitung und Speicherung von Daten: R.E.H. WEST verarbeitet und speichert personenbezogene und sonstige Informationen, die der Bewerber R.E.H. WEST zur Verfügung stellt. Der Schutz der personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich des Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für alle sich nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Landesgericht Eisenstadt zuständig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. R.E.H. WEST ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des vereinheitlichten UN-Kaufrechtes werden ausdrücklich ausgeschlossen
  2. Sollte eine dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

5. Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Die Kunden verpflichten sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung aufrecht.
  2. Die Verwendung von Kontaktdaten darf vom Kunden ausschließlich zum Zwecke der Besetzung einer vakanten Stelle bzw. Vermittlung eines entsprechenden Werkvertrages erfolgen.
  3. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und personenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird mit R.E.H. WEST schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmers in R.E.H. WEST geltend gemacht werden.

6. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

  1. R.E.H. WEST gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen bzw. der Stellenausschreibung oder Auftragsvermittlung.
  2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Informationen liegen nicht vor, wenn diese zur Verwendung nicht geeigneter Software und Hardware verursacht werden.
  3. REH-WEST haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch R.E.H. WEST wird in jedem Fall ausgeschlossen.
  4. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten an der Online-Plattform werden von R.E.H. WEST wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsbeeinträchtigung nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.
  5. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform

7. Provisionsanspruch, Zahlung Verzug

  1. Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeit R.E.H. WEST zu einem Vertragsschluss (egal in welcher Form auch immer), erwächst R.E.H. WEST ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kunde bzw. Arbeitnehmer in einer anderen als der von R.E.H. WEST vorgeschlagenen Position angestellt wird.
  2. Der Provisionsanspruch erwächst, sobald die Stelle besetzt ist. Dies gilt auch, wenn die durch R.E.H. WEST vorgeschlagene Person, vorerst vom Auftraggeber in kein Beschäftigungsverhältnis übernommen wurde, jedoch innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und der durch R.E.H. WEST vorgeschlagene Person zu einem ordentlichen Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis kommt.
  3. Die Provision bzw. das Entgelt von R.E.H. WEST wird fällig mit Abschluss des Vertrages (egal in welcher Form auch immer) zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem Arbeitnehmer. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gem. § 352 UGB zu verzinsen. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Auftraggeber bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von pauschal € 50,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. R.E.H. WEST behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.
  4. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
  5. Schriftform Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen für diese Erfordernisse. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich bestätigt sind.